Auf Einladung des Vereins für Management und Vertragsgestaltung im Gesundheitswesen berichtete am 11. Februar 2015 Jochen Metzner, Leiter des Referats Krankenhausversorgung, Gesundheits- und Krankenpflege, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Krankenhausreform 2015. Neben Studierenden und Lehrenden der Frankfurt University of Applied Sciences waren Krankenhausleiter, Medizinjuristen und Krankenkassenvertreter der Einladung gefolgt und beteilgiten sich an der lebhaften Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Metzner verwies einleitend darauf, dass in diese Reform erstmals bereits in der Vorbereitungsphase die Bundesländer einbezogen worden seien. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeite sehr konzentriert und sachorientiert. Derzeit gehe es darum, die im Dezember veröffentlichten Eckpunkte in Gesetzesform zu gießen. Er rechne damit, dass dies die größte Reform seit der Einführung der dualen Finanzierung 1972 und der Einführung der DRGs 2003 für den Krankenhausbereich sein werde. Metzner erläuterte sodann die geplanten Maßnahmen im Einzelnen. Besonders hob er die geplante Integration von Qualitätsaspekten in die Krankenhausplanung und –vergütung und die Förderung einer Vorhaltung notwendiger Infrastrukturleistungen durch Sicherstellungszuschläge für ländliche Krankenhäuser, ein gestuftes System von Zu- und Abschlägen für die Vorhaltung von Notfallversorgung und eine zusätzliche Vergütung für spezialisierte Zentren sowie das zusätzlich finanzierte Pflegesonderprogramm hervor.
In der Diskussion wurde positiv vermerkt, dass die Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene verlagert werden soll, sodass die Krankenhäuser eines Bundeslandes nicht mehr für Mengensteigerungen individueller Krankenhäuser in Kollektivhaftung genommen werden. Doch blieben die Mengenabschläge eine Bestrafung der leistungsfähigen Krankenhäuser, insbesondere da die Fallzahlensteigerungen gerade im wettbewerbsintensiven Rhein-Main-Gebiet auf Qualitätswettbewerb beruhe. Die von der Reform erwartete Stärkung "richtiger Krankenhäuser" bei gleichzeitiger Schwächung der Anbieter elektiver Leistungen sei eine abrupte Kehrtwendung, die die Krankenhäuser erneut vor Planungsprobleme stelle. Kritisch angemerkt wurde ferner, dass weder die Defizite zahlreicher Bundesländer bei der Investitionsfinanzierung noch die negativen Auswirkungen der Fallpauschalen in den Eckpunkten thematisiert würden. Der geplante Fonds könne die grundsätzliche Misere der dualen Finanzierung nicht kompensieren. Die Weigerung des Bundes, sich an einer weitergehenden Finanzierung der Investitionen zu beteiligen, liege daran - so Metzner - dass dieses Thema nicht im Koalitionsvertrag erwähnt sei, der die Krankenhausreform im übrigen sehr genau vorstrukturiere. Er zeigte sich deshalb überzeugt, dass das Paket im Wesentlichen unverändert durch das Gesetzgebungsverfahren kommen werde.
Derzeit wird mit Hochdruck an der rechtssicheren Umsetzung der Eckpunkte in einen Gesetzentwurf gearbeitet. Immerhin soll nach dem ehrgeizigen Zeitplan die Reform bereits 2016 in Kraft treten. Allen Beteiligten stehen daher vor einer intensiven Phase der politischen Weichenstellung mit langfristigen Folgen auf die deutsche Krankenhauslandschaft.
Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
AOK-Bundesverband (Hrsg.), G+G-Spezial 2/2015, "Patient Klinik"
Folien des Vortrags (nur für Mitglieder)