Am 13. November 2015 debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Während die verschärfte Strafbarkeit der Bestechung von Ärzten und Apothekern allseits auf breite Zustimmung stößt, macht sich im Gesundheitswesen die Sorge breit, dass durch die Unschärfen des neuen Straftatbestandes auch notwendige Kooperationen zwischen den Leistungserbringern kriminalisiert werden könnten.
Das 16. Gesundheitspolitisches Kolloquium des VMVG befasst sich mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsvorhaben zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen und wird am 24. November 2015 an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS) stattfinden. [Online-Anmeldung] Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der bundesweit ersten Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, wird die geplanten neuen Straftatbestände des Korruptionsrechts vorstellen und auf die möglichen Konsequenzen für die Gesundheitswirtschaft und die Situation in Hessen eingehen. Der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft e.V. (VMVG) bietet mit seiner Vortragsreihe, die er bereits seit 2013 zusammen mit der FRA-UAS veranstaltet, eine Plattform für aktuelle Hintergrundgespräche mit namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurde am 29. Juli 2015 vom Kabinett beschlossen. Der Bundesrat hat am 25. September 2015 zwei Änderungen gefordert. Die erste Lesung im Bundestag fand am 13. November 2015 statt, der den Entwurf in die Ausschüsse verwies. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten der neuen Tatbestände ist im 1. Quartal 2016 zu rechnen.
Obwohl der vorliegende Gesetzentwurf gegenüber dem Referentenentwurf des Justizministeriums vom Februar 2015 präzisiert wurde, bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Einhaltung des verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebots. Bedenken bestehen vor allem gegen die Anknüpfung an den unbestimmten Rechtsbegriff der “berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit". Unklar ist vor allem, wo künftig die Grenze zwischen erwünschter und strafbarer Kooperation der Leistungserbringer bei der gemeinsamen Gesundheitsversorgung des Patienten verlaufen wird. Zusätzlich hat der Bundesrat die Aufnahme eines weiteren unbestimmten Tatbestandes gefordert, nämlich die "Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung".
Es gibt also erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf, nicht nur für die "Angehörigen eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert", gegen deren Bestechung sich der Gesetzentwurf ausdrücklich richtet, sondern für alle, die im Gesundheitswesen beruflich aktiv sind und Verantwortung tragen. Das Gesundheitspolitische Kolloquium liefert hierzu den aktuellen Informationsstand und bietet Gelegenheit zur persönlichen Diskussion mit einem der erfahrensten Experten der Korruptionsbekämpfung im deutschen Gesundheitswesen.
Eingeladen zu dem Gesundheitspolitische Kolloquium sind die Mitglieder des VMVG, die Studierenden und Lehrenden der Frankfurt University of Applied Sciences, aber auch interessierte Gäste aus dem Gesundheitswesen. Die Teilnahme setzt eine Anmeldung auf der Internetseite des VMVG voraus.