Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate

Am 8. November 2016 fand das 18. Gesundheitspolitische Kolloquium des Vereins für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences statt. Das Thema war diesmal: "Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate." Ein aufschlussreicher Vortrag von Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, sowie ein engagiertes Korreferat mit beispielhaften Praxisfällen von Medizinanwalt Jens Pätzold, Lyck+Pätzold healthcare.recht, waren der Auftakt für eine lebhafte Diskussion zwischen Juristen, Heilberuflern, Vertretern von Industrie und Krankenkassen und der Öffentlichkeit. Die bisher am besten besuchte Veranstaltung dieser Reihe bot viel Stoff zum Nachdenken, aber keine Patentrezepte.

Presse-Echo

29.11.2016: Einige Impressionen aus der Veranstaltung bietet der Bericht von Christoph Winnat in der heutigen Ärzte-Zeitung: "Angemessenes" Honorar ist nicht alles