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Die Patientensicherheit als Qualitätsmaßstab für Krankenhäuser

Die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Sicherheit der Patienten sind zwei Themen, die schon sehr lange auf der Agenda der deutschen Gesundheitspolitik stehen. Durch das Krankenhausstrukturgesetz von 2016 haben sie jedoch eine völlig neue Bedeutung bekommen.  Als „planungsrelevante Qualitätsindikatoren“, deren Nichteinhaltung letztlich zu Entgeltabschlägen und dem Ausschluss aus dem Krankenhausplan führen kann, sollen sie nicht nur die Versorgungsqualität verbessern, sondern zu einer „qualitätsorientierten Marktbereinigung“ bei den Krankenhäusern führen. Diese Verknüpfung von Qualitätsindikatoren mit rechtlichen und wirtschaftlichen Sanktionen für die Krankenhäuser führt zu vielfältigen Fragen: von der Methodik des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) über die verfassungsrechtliche Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bis hin zur Länderhoheit über die Krankenhausplanung.

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In seinem 21. Gesundheitspolitischen Kolloquium  widmet sich der VMVG diesem aktuellen Thema und konnte dafür als Referenten Jochen Metzner, Ministerialrat im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gewinnen. Im Rahmen eines Hintergrundgesprächs wird er über den aktuellen Stand der Umsetzung und Probleme der „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ berichten und den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung zu stehen. Metzner ist als Leiter des Referats „Krankenhausversorgung, Rettungswesen“ und Mitwirkender in der Bund-Länder-Kommission zur Krankenhausreform ein intimer Kenner der Krankenhaus- und Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene.

Das Gesundheitspolitische Kolloquium wird vom Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft e. V. In Kooperation mit dem Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR) der Frankfurt University of Applied Sciences durchgeführt.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Hilko J. Meyer, hilko.meyer(at)zgwr.fra-uas.de

Die Zukunft der ambulanten Notfallversorgung in Hessen: wer übernimmt die Verantwortung?

Pünktlich zum Beginn der neuen Legislaturperiode widmete sich das 20. Gesundheitspolitische Kolloquium des Vereins für Management und Vertragsgestaltung  in der Gesundheitswirtschaft am 2. November 2017 der Zukunft der ambulanten Notfallversorgung in Hessen. Dazu werden namhafte Vertreter der Einrichtungen des Gesundheitswesens in einer Podiumsdiskussion ihren Standpunkt deutlich machen und mit den Teilnehmern diskutieren. Weiterlesen →

Das Krankenhausstrukturgesetz – 16 Monate nach dem Inkrafttreten

Am 01.01.2016 trat das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft. Um die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken sieht es vor, die Qualität zum Kriterium für die Krankenhausplanung und -finanzierung zu machen, Anreize für eine angemessene Personalausstattung in Pflege und Hygiene zu setzen, die Krankenhausfinanzierung weiterzuentwickeln und die Krankenhäuser im Bereich der ambulanten Notfallversorgung stärker zu unterstützen. Ein gutes Jahr nach dem Inkrafttreten und pünktlich zum Eintritt in den Bundestagswahlkampf ziehen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte – mit umgekehrten Vorzeichen – eine kritische Bilanz der bisherigen Umsetzung und beklagen unsichere Perspektiven. Weiterlesen →

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate

Am 8. November 2016 fand das 18. Gesundheitspolitische Kolloquium des Vereins für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences statt. Das Thema war diesmal: "Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate." Weiterlesen →

Neues Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen – erste Zwischenbilanz

Ein halbes Jahr nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen hat, bietet das Gesundheitspolitische Kolloquium des Vereins für Management und Vertragsgestaltung am 8. November 2016 die Plattform für eine erste Zwischenbilanz aus berufenem Mund. Durch den Beschluss vom 14. April 2016 wurden zwei neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch eingeführt, die für Mitglieder der Heilberufe und all diejenigen gelten, die mit ihnen in Geschäftsbeziehungen stehen. Viele Geschäftsmodelle wurden seitdem auf den juristischen Prüfstand gestellt, doch längst nicht alle Abgrenzungsfragen zwischen strafbaren Bestechungshandlungen und erlaubten Kooperationsformen sind geklärt. Weiterlesen →