Ein halbes Jahr nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen hat, bietet das Gesundheitspolitische Kolloquium des Vereins für Management und Vertragsgestaltung am 8. November 2016 die Plattform für eine erste Zwischenbilanz aus berufenem Mund. Durch den Beschluss vom 14. April 2016 wurden zwei neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch eingeführt, die für Mitglieder der Heilberufe und all diejenigen gelten, die mit ihnen in Geschäftsbeziehungen stehen. Viele Geschäftsmodelle wurden seitdem auf den juristischen Prüfstand gestellt, doch längst nicht alle Abgrenzungsfragen zwischen strafbaren Bestechungshandlungen und erlaubten Kooperationsformen sind geklärt.
Zwar erkennt bereits der gesunde Menschenverstand die zweifelhafte Zweckbestimmung mancher Vorteilskalkulation auf den ersten Blick. Das Gesundheitswesen beruht jedoch auf der engen Zusammenarbeit vieler Berufsgruppen, Einrichtungen und Unternehmen, und auch dass dabei Geld fließt, ist nicht per se strafbar. Es kommt daher darauf an, sehr genau hinzuschauen und die gesundheitspolitisch gewünschten von den unzulässigen Konstruktionen juristisch sauber zu trennen.
Das ist keine rein akademische Frage, sondern kann wegen der strafrechtlichen Folgen für die beteiligten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ebenso wie für Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Beratungs- und Fortbildungsunternehmen und ihre verantwortlichen Mitarbeiter gravierende Folgen bis hin zur Existenzgefährdung zeitigen. Spätestens jetzt ist es für sie daher an der Zeit, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Gelegenheit dazu bietet das 18. Gesundheitspolitische Kolloquium des Vereins für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft, das am 8. November 2016 an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS) stattfinden wird. Dort wird Oberstaatsanwalt Alexander Badle eine erste Bestandsaufnahme des neuen Gesetzes aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden vornehmen und für Fragen zur Verfügung stehen. Zuvor wird Rechtsanwalt Jens Pätzold, Lyck + Pätzold healthcare.recht, Bad Homburg, aus anwaltlicher Sicht über erste Praxiserfahrungen mit dem Antikorruptionsgesetz berichten Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht der FRA UAS statt. Eingeladen sind Mitglieder der Hochschule und der interessierten Öffentlichkeit.
Die Teilnahme ist für angemeldete Teilnehmer frei. Hier geht es zur Anmeldung.
Veranstaltung: 18. Gesundheitspolitisches Kolloquium „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate“
Referenten: Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Jens Pätzold, Lyck + Pätzold healthcare . recht, Bad Homburg
Zeit/Ort: 8. November 2016, 18 – 20 Uhr, Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, Gebäude 4, Raum 111/112