Vorankündigung: 18. Gesundheitspolitisches Kolloquium „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate“

Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich zeigen, wie sich die Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf die neue Rechtslage vorbereitet haben und wie die Strafverfolgung mit den neuen Straftatbeständen umgehen wird. Der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft wird hierzu am 8. November 2016 - also ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten - ein Gesundheitspolitisches Kolloquium mit Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durchführen. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen vorliegen dürften, verspricht die Veranstaltung eine allererste Bilanz aus berufenem Munde.

Anmeldung