Weichenstellung für eine bessere Kooperation und Koordination zwischen Heimen und Ärzten

"Nach der Festlegung neuer Gebührenpositionen für heimversorgende Ärzte zum 1. Juli 2016 sind alle Voraussetzungen für vernünftige Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen gegeben," resümierte Hilko Meyer, Professor für Gesundheitsrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences die Ergebnisse einer Konferenz zur Gesundheitsversorgung in Alten- und Pflegeheimen. Er plädierte an die Kassenärztliche Vereinigung und die Pflegeverbände, bei ihren Mitgliedern verstärkt für den Abschluss von Kooperationsverträgen zu werben. Die positiven Erfahrungen bei Zahnärzten und Apotheken zeigten, dass die Gesundheitsversorgung der Heimbewohner durch eine geregelte Koordination und Kooperation erheblich verbessert werden könnten.

In dem eintägigen Symposium hatten zuvor Zahnärzte, Apotheker und Heimleiter vor mehr als 50 Teilnehmern aus Pflege und Gesundheit über ihre bestehenden Kooperationsverträge berichtet und die immense Qualitätssteigerung bei der zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung der Heimbewohner betont. Achim Gondermann, niedergelassener Apotheker und Beiratsmitglied des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) schilderte die gesetzlichen Aufgaben der heimversorgenden Apotheken und ihre Bedeutung für die Arzneimittelsicherheit. Markus Förner, Leiter des Hufelandhauses in Frankfurt-Seckbach, hob hervor, dass die regelmäßige zahnärztliche Versorgung im Heim durch einen kooperierenden Zahnarzt für viele ältere Patientinnen und Patienten ein Stück zurückgewonnener Teilhabe sei. Aufgrund des immer späteren Eintritts in die stationäre Pflege seien viele Heimbewohner immobil und auf Behandlung vor Ort angewiesen. Antje Köster-Schmidt, niedergelassene Zahnärztin und Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen, und Jens Hohmeier, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, betonten die Bedeutung der Zahngesundheit für den Gesamtzustand der Patienten und verwiesen auf die messbaren Erfolge einer aufsuchenden Betreuung der Pflegebedürftigen durch kooperierende Zahnärzte. Seit dem Start 2014 seien in Hessen bereits über 200 Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Heimen abgeschlossen worden. Zu diesem Erfolg habe eine koordinierte Informationspolitik mit den Pflegeverbänden auf Basis eines abgestimmten Mustervertrags beigetragen.

Deutlich skeptischer äußerte sich Eckard Starke, niedergelassener Hausarzt und stellvertretender Vorsitzender der KV Hessen, zum Abschluss von Kooperationsverträgen. Das Nebeneinander von von Haus- und Fachärzten mache die Koordination zwischen diesen problematisch. Er lobte die unterschätzte Arbeit der Pflegefachkräfte, sprach sich aber gegen eine Substitution ärztlicher Leistungen aus. Die KV Hessen setze bei der Heimversorgung auf die Lösung von Einzelfällen und habe hierzu eine Vereinbarung mit dem Verband der privaten Heimträger geschlossen. Jochen Rindfleisch-Jantzon, Hessischer Landesvorsitzender de Bundesverbandes privater Anbieter von Sozialleistungen (BPA), der etwa die Hälfte der Heimträger in Hessen vertritt, bestätigte die enge Zusammenarbeit mit der KV, beklagte aber die fehlende Vergütung der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Pflege.

In zwei lebhaften Diskussionsrunden, die von Michela Röber, Professorin für Pflegemanagement an der Frankfurt University, und Stefanie Kortekamp, wissenschaftliche Mitarbeiterin für Gesundheitsmanagement an der Hochschule Osnabrück, fachkundig moderiert wurden, erörterten die Teilnehmer die unterschiedlichen Ansätze der Heimversorgung. Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer Hessen der Barmer GEK, verwies darauf, dass die Heime bereits heute über ein gesetzliches Antragsrecht an die Kassenärztliche Vereinigung zur Vermittlung von Kooperationsverträgen verfügen. Gerhild Oesten, Hessisches Sozialministerium, bezog sich auf die Empfehlung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V an Krankenkassen und Ärzteverbände, den Abschluss von Kooperationsverträgen zu fördern. Angesichts der spürbaren Zurückhaltung der niedergelassenen Ärzte und Heimbetreiber in Hessen schlug Meyer in seinem Abschlussstatement die Ausarbeitung eines Mustervertrages vor. Die wesentlichen Inhalte und Abrechnungsvoraussetzungen seien durch den Bundesmantelvertrag und jetzt auch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab vorgegeben: "Die Weichen für eine bessere Kooperation und Koordination der ärztlichen Versorgung von Heimbewohnern sind gestellt, worauf warten Sie noch?"

Das Symposium "Wege zur besseren Kooperation und Koordination - Die Gesundheitsversorgung in Alten- und Pflegeheimen" fand am 7. Juli 2016 an der Frankfurt University of Applied Sciences statt. Es wurde vom Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR) in Zusammenarbeit mit dem Verein für Management und Vertragsgestaltung im Gesundheitswesen (VMVG) veranstaltet. Die Grußworte hielten Rosemarie Heilig, scheidende Gesundheitsdezernentin der Stadt Frankfurt am Main, und Ulrich Schrader, Professor für Informatik im Gesundheitswesen und Vizepräsident der Frankfurt University of Applied Sciences.

 

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Hilko J. Meyer
Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR)
Frankfurt Universiy of Applied Sciences
hilko.meyer@zgwr.fra-uas.de


Weitere Informationen:

Impressionen aus der Veranstaltung

Dokumentation der Vorträge (nur für registrierte Nutzer)

Rechtliche Hintergrundinformationen zu den Kooperationsverträgen (nur für registrierte Nutzer)