Am 14. April 2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz noch in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten. Wer bereits sehr kurzfristig und kurzgefasst eine erste juristische Einschätzung des Antikorruptionsgesetz
hören möchte, ist bereits morgen (Freitag, 22. April 2016, 14:00, Anmeldung) zu einer Veranstaltung an der Frankfurt University eingeladen. Im Rahmen eines zehnminütigen Kurzvortrages wird Prof. Hilko J. Meyer die Eckpunkte der neuen Regelung erläutern und ihre Auswirkungen auf das deutsche Gesundheitswesen bewerten. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion mit dem Referenten.
Der nun verabschiedete Gesetzestext weicht in mehreren Punkten deutlich vom ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Oktober 2015 ab. Bis zum Schluss gab es in Einzelfragen heftige Auseinandersetzungen zwischen den Koalitionsparteien, die erst nach mehreren Sitzungen durch einen Kompromiss im Rechtsausschuss des Bundestages beendet werden konnten. Nach der Einigung äußerten vor allem Vertreter der Krankenkassen und der Opposition Kritik an dem Gesetzentwurf, während die Regierungsfraktionen und die meisten Vertreter des Gesundheitswesens die Neuregelung begrüßten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, mit einem Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 ist nicht zu rechnen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung am 22. April 2016:
Wissenschaft und Praxis im Austausch über aktuelle Herausforderungen: 3. Forschungssymposium des Instituts für wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Forschung (IWRF)
22. April 2016, 14:00 – 17:30 Uhr
Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, Geb. 4, Raum 111/112
Die Teilnahme ist kostenlos; um Anmeldung auf der Internetseite des Instituts wird gebeten
Programm
Anmeldung
Aktuelles aus der Fachpresse:
Juristen zum Antikorruptionsgesetz: Apotheker sollten sich nicht in Sicherheit wiegen, DAZ.online, 18.04.2016